Was tun, wenn Sie etwas finden?
Wenn Sie einen verlorenen oder vergessenen Gegenstand (z. B. Handy, Schlüssel, Brille, Geldbörse, Fahrrad) finden, sind Sie laut Fundrecht verpflichtet, diesen bei der Fundbehörde abzugeben.
Bitte bringen Sie gefundene Gegenstände unverzüglich zum Gemeindeamt oder melden Sie den Fund dort. ACHTUNG: Die Polizei ist kein Fundamt.
Was kann im Fundservice abgegeben werden?
Grundsätzlich können alle Fundgegenstände im Bürgerservicebüro abgegeben werden. Ausgenommen davon sind aber folgende Gegenstände:
- Schieß- und Sprengmittel
- Gifte
- Radioaktive Stoffe
Sollten Sie einen dieser Gegenstände gefunden haben, dann verständigen Sie bitte die nächste Sicherheitsdienststelle.
Tiere sind keine Fundgegenstände!