Fundwesen

Das Fundrecht regelt den Umgang mit verlorenen und vergessenen beweglichen Sachen. Wer eine fremde, verloren gegangene oder vergessene Sache findet, ist zur Abgabe bei der Fundbehörde verpflichtet.

Sollten Sie Gegenstände (z. B. Handy, Schlüssel, Brillen, Geldbörsen, Räder) finden, melden Sie dies Bitte unverzüglich bzw. bringen Sie diese auf das Gemeindeamt. Alle abgegebenen Fundgegenstände werden gegen entsprechenden Eigentumsnachweis dem Besitzer ausgefolgt.

Das Gleiche gilt mit Gegenständen die Sie selbst suchen, fragen Sie bei uns am Gemeindeamt nach, oft wurden die Gegenstände bereits gefunden bzw. wir nehmen den Fund auf und melden uns sobald das Gesuchte gefunden wurde.


Zuständige Behörden
Fundbehörde sind die Gemeindeämter. Ausgenommen von der Regelung der Zuständigkeit sind Bereiche, in denen gesetzlich vorgesehen ist, dass der Verlust oder Fund bei einer Dienststelle der Polizei oder einer anderen Behörde anzuzeigen ist.
Dazu gehören beispielsweise Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Kennzeichentafeln. Auch "bedenkliche Funde" wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.
Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei zuständig.

 

Verlustanzeigen

Fundamt online

Tiere

Tiere sind keine Funde. Ist Ihnen ein Tier zugelaufen, so wenden Sie sich bitte an den Tierschutzverein St. Pölten. Falls Sie eine Verlustanzeige benötigen, wird diese am Gemeindeamt Hofstetten-Grünau ausgestellt.